Wie werde ich Mitglied?

Sie interessieren sich dafür, Mitglied im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Krefeld zu werden und sind bereit, die Ideale und Ziele des SkF e.V. Krefeld zu unterstützen und zu fördern.

Im § 8 Mitgliedschaft der Satzung werden zwei mögliche Formen der Mitgliedschaft wie folgt aufgezeigt:

 (1)  Der Verein hat:

  1. Ordentliche Mitglieder

Die ordentliche Mitgliedschaft können erwerben: katholische Frauen und Frauen christlicher Konfessionen, die gemeinsam die ideelle Zielsetzung des Vereins entsprechend seinem Leitbild bejahen und ihn verantwortlich tragen. Sie haben aktives Wahlrecht im Sinne des § 11 dieser Satzung. Zwei Drittel der ordentlichen Mitglieder müssen katholische Frauen sein. Diese haben auch das passive Wahlrecht im Sinne des § 11.

Die ordentliche Mitgliedschaft können überdies erwerben: Juristische Personen, die von SkF Ortsvereinen mehrheitlich beherrscht werden. Die juristische Person hat aktives Wahlrecht im Sinne des § 11.

  1. Fördernde Mitglieder, die den Verein durch Zuwendungen oder in sonstiger Weise unterstützen. Sie haben kein Wahlrecht im Sinne des  § 11.

 

Hier können Sie sich unser Beitritts-Formular herunterladen:

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